AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Anke Müller (im Folgenden „Lektorin“), und ihrem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ genannt). Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die AGB an. Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Probelektorat

  1. Die Lektorin bietet ein Probelektorat der ersten 10 Normseiten à 1500 Anschlägen (Zeichen inkl. Leerzeichen) für Romane an. Die Kosten betragen dafür 69,- EUR zzgl. Mwst.
  2. Diese Angebote sind unverbindlich und verpflichten nicht zu einer weiteren Zusammenarbeit. Die Lektorin behält sich jedoch das Recht vor, bestimmte Werke aus inhaltlichen Gründen (z.B. Gewaltverherrlichung, Diskriminierung von Minderheiten) abzulehnen.
  3. Entscheidet sich der Kunde nach dem Probelektorat für eine Zusammenarbeit, wird diese bereits geleistete Arbeit der Gesamtsumme des vollständigen Lektorats angerechnet.

§ 3 Auftragserteilung

Als Basis für die Erteilung des Auftrages dient ein verbindlicher Kostenvoranschlag, der dem Auftraggeber als PDF-Datei oder wahlweise in Papierform zugestellt wird. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch den Auftraggeber schriftlich per Mail oder in Papierform. 

§ 4 Lektorat

  1. Lektorat versteht sich in diesem Zusammenhang als Beratungsleistung. Die Beseitigung von orthografischen und grammatikalischen Fehlern steht beim Lektorat nicht im Mittelpunkt. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass auch nach dem Lektorat noch Fehler im Text enthalten sein können.
  2. Ziel des Lektorats sind Vorschläge zur Verbesserung der Dramaturgie und Spannung, eine authentische und einheitliche Zeichnung der Charaktere sowie die Verbesserung des Stils. Der Text des Kunden wird je nach Vereinbarung im oben beschriebenen Umfang geprüft. Korrekturen oder Vorschläge werden, wenn nicht anders vereinbart, bei Word-Dokumenten direkt in der Datei mithilfe der Funktion „Änderungen nachverfolgen“ durchgeführt. Diese Vorschläge bedürfen der Umsetzung durch den Auftraggeber.
  3. Das zu überarbeitende Dokument muss der Lektorin zum schriftlich festgesetzten Zeitpunkt vorgelegt werden, da nur so die zeitliche Einhaltung eines ggf. vereinbarten Termins gewährleistet ist.
  4. Überarbeitungen werden nur digital durchgeführt. Möglich ist die Übersendung in den Formaten: .doc, .docx, .odt, .rtf oder einer Papyrus Autor-Datei.

§ 5 Bearbeitungszeitraum

  1. Die Lektorin bemüht sich, Terminzusagen pünktlich und zuverlässig einzuhalten. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt die Lektorin keine Haftung. Über Verspätungen in der Abwicklung wird der Kunde zeitnah in Kenntnis gesetzt. Bei unzumutbarem Leistungsverzug ist der Kunde nach dem Gewähren einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Teilleistungen, die bis zu diesem Zeitpunkt erbracht wurden, werden nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
  2. Hinsichtlich der Frist für die Fertigstellung des korrigierten Textes sind ausschließlich die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Abgabedatum ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages, so hat der Kunde dies im Vorhinein ausdrücklich schriftlich bekannt zu geben.
  3. Die Übergabe des lektorierten Manuskript erfolgt auf elektronischem Weg.
  4. Die Lektorin haftet nicht für den Versand, die Datenübertragung und evtl. hieraus resultierende Fehler. Der Kunde hat die Vollständigkeit der übersandten Texte zu prüfen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die Qualität der Arbeit zu überprüfen und eventuell festgestellte Mängel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ende des Bearbeitungszeitraumes geltend zu machen. Der Bearbeitungszeitraum endet mit der Übersendung des bearbeiteten Textes an den Kunden. Erfolgt die Beanstandung der Mängel nicht oder zu spät, gilt die Leistung als akzeptiert. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Lektorin eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Nur wenn diese Nachbesserung nicht erbracht werden kann, besteht der Anspruch auf eine anteilige Minderung des vereinbarten Honorars.
  2. Die Lektorin hält vor allem bei umfangreichen und komplizierten Aufträgen regelmäßig Kontakt zum Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Klarstellung und Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext behilflich zu sein.
  3. Sofern der Kunde die Verwendung einer bestimmten Terminologie (Fachbegriffe, Dialekt, fremdsprachliche Begriffe) wünscht, muss er dies der Lektorin, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, schriftlich bekannt geben.
  4. Sofern der Kunde diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, die Lektorin habe den Auftrag nicht entsprechend seiner Wünsche ausgeführt.
  5. Die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und Unterlagen müssen vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form vorgelegt werden.

§ 7 Rechnung und Zahlungsbedingungen

  1. Bei einem Auftragswert von über 200 € ist die Lektorin berechtigt, einen Vorschuss von 30 % des Gesamtpreises zu verlangen. Dieser ist vor Beginn der Bearbeitungen fällig.
  2. Bei Aufträgen, deren Bearbeitung länger als vierzehn Tage dauert oder bei denen die Lektorin mehrere Bearbeitungsdurchläufe vornimmt, ist die Lektorin berechtigt, nach Übersenden der Hälfte der Bearbeitung an den Kunden die erbrachte Teilleistung in Höhe von 50 % der Gesamtsumme in Rechnung zu stellen.
  3. Die Vergütung für die Leistung wird direkt nach Fertigstellung in Rechnung gestellt. Sie ist sofort zahlbar (abzüglich evtl. bereits vorgenommener Anzahlungen oder Teilzahlungen).

§ 8 Vertraulichkeit

  1. Daten und Dateien des Kunden werden von der Lektorin nur zum internen Gebrauch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
  2. Alle Daten und übermittelten Inhalte werden vertraulich behandelt. Die Lektorin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden
  3. Die Lektorin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie des bearbeiteten Textes anzufertigen und diese aufzubewahren.

§ 9 Haftung der Lektorin

1. Die Lektorin haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und in einer maximalen Höhe des vereinbarten Honorars. Eine Haftung der Lektorin für Folgeschäden, entgangenen Gewinn o. Ä. ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Die Lektorin führt die Bearbeitung mit größter Sorgfalt durch. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Lektorin nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen.
3. Beanstandungen seitens des Kunden sind innerhalb einer Frist von vierzehn Kalendertagen nach Übersendung schriftlich zu reklamieren und genauer auszuführen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als akzeptiert. Weist das lektorierte Manuskript bzw. der erstellte Text trotz der sorgfältigen Arbeitsweise der Lektorin Fehler auf, hat der Kunde das Recht auf kostenlose Beseitigung der Fehler innerhalb einer angemessenen Frist. Weitergehende Ansprüche einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Wenn der Kunde Vorschläge seitens der Lektorin im Rahmen des Lektorats (Vorschläge zu Inhalt, Stil, etc.) oder der Formatierung zuvor abgelehnt hatte, ist dies als Reklamationsgrund ausgeschlossen.
4. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
5. Die Lektorin haftet weder für Schäden am Text noch für dessen Verlust, egal welcher Ursache (etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilitäten in Hardware oder Software, höhere Gewalt, den Postweg, Dritte). In solchen Fällen ist die Lektorin berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
6. Ferner haftet die Lektorin nicht für rechtswidrige Inhalte der zu lektorierenden Texte (z. B. Verletzungen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden der Lektorin erst nach Abschluss des Vertrags solche Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der Kunde in voller Höhe.
7. Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben (z. B. das Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen), ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.

§ 10 Kündigung

1. Der Kunde kann den erteilten Auftrag vor Fertigstellung der Überarbeitung kündigen. Die Lektorin ist in diesem Fall berechtigt, dem Kunden die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
2. Wird ein beauftragtes Lektorat vor Beginn gekündigt, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 € fällig. Bei einer Verschiebung des Termins entfällt die Entschädigung.
3. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Lektorin als auch den Kunden, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat jedoch der Lektorin Ersatz für bereits getätigte Leistungen zu erstatten. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Lektorin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

§ 11 Impressumsvorgaben und Referenzen

1. Der Kunde ist bei einem Lektorat berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Lektorin im Impressum seines Werks zu erwähnen. Der Name der Lektorin ist wie folgt zu nennen:
Lektorat: Anke Müller / www.spannung-zwischen-den-zeilen.de
2. Die Lektorin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das lektorierte Werk als Referenz auf ihrer Website zu nennen.

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Lektorin. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Lektorin und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand: 18.07.2019